EuGH-Urteil: Rückkehrpflicht nichtig
Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets, erklärt jedoch die Rückkehrverpflichtung, wonach die Fahrzeuge alle acht Wochen zur Betriebsstätte des Verkehrsunternehmens zurückkehren müssen, für nichtig.
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